— PDF-Anleitung: DSGVO-konforme Einbindung von Google Fonts —

Aktuelle Abmahnwelle

Anfang des Jahres hatten wir in unserem Blog vor der dynamischen Nutzung von Google Fonts gewarnt. Aktuell kommt es, wie es kommen musste: Eine Abmahnwelle geht herum. Im Folgenden fassen wir noch einmal kurz das Problem zusammen und stellen Ihnen eine Anleitung als Download zur Verfügung, die Ihnen mit allen notwendigen Schritten hilft.

Google Fonts: Das Problem

Das Problem bei der dynamischen Nutzung von Google Fonts ist, dass bei dem Besuch der Website eine Verbindung zwischen WebsitebesucherInnen und Google aufgebaut wird, um die Schriftart herunterzuladen. Dabei wird die IP-Adresse der NutzerInnen an Google LLC übermittelt.

IP-Adressen sind gem. EuGH personenbezogene Daten. Deshalb wird für die Verarbeitung dieser eine Rechtsgrundlage benötigt. Die Verarbeitung ist zur Bereitstellung der Website notwendig und kann mithin durch Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt werden. Die Weitergabe der IP-Adresse an Google (in den USA) ist ebenfalls eine Verarbeitung. Diese ist jedoch nicht mehr zur Bereitstellung der Website zwingend notwendig. Deshalb wird hier eine andere Rechtsgrundlage benötigt. Als solche kommt nur noch die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) in Betracht. In der Praxis holt jedoch kein Websitebetreiber die Einwilligung für die dynamische Nutzung von Google Fonts ein.

Das entspricht nicht der DSGVO und ist somit abmahnbar.

Google Fonts: Die Lösung

Sind Google Fonts damit für europäische Webseiten “gestorben”? Nein, es gibt durchaus noch die Möglichkeit Google Fonts statisch in seine Website einzubinden. Dann wird die IP-Adresse nicht an Google weitergegeben. Mithin findet keine rechtsgrundlose Verarbeitung personenbezogener Daten statt. Wie funktioniert das?

Grundsätzlich lädt man die gewünschte Schriftart herunter und hinterlegt sie auf dem eignen Webserver. Dann passt man den Code der Website so an, dass die Schriftart fortan vom eigenen Server und nicht mehr von Google geladen wird. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in PDF-Format am Anfang und Ende dieses Artikels. Dabei wird nicht nur auf die Umsetzung der statischen Einbindung eingegangen, sondern auch wie man erkennt, ob überhaupt Google Fonts dynamisch auf einer Website eingebunden sind.

Sollten Sie sich dennoch mit der Einbindung überfordert fühlen, können Sie sich gerne bei uns melden und wir prüfen, ob Sie tätig werden müssen und falls ja, ob wir die Einbindung für Sie vornehmen können.

— Für Sie: Step-by-step Anleitung: DSGVO-konforme Nutzung von Google Fonts —