AGB der ap-datenschutz GmbH
Version 3 vom 01.01.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ap-datenschutz GmbH–
Stand 01.01.2021 – Version 3
§ 1 Allgemeines
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Firma ap-datenschutz GmbH, (s. Impressum), im Folgenden „Dienstleister“ genannt) geschlossenen Verträge zu unseren Dienstleistungen, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (bspw. bei Beauftragung als ext. Datenschutzbeauftragter). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.
§ 2 Datenschutz
(1) Sämtliche von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen und europäischen Datenschutzrechtes verwerten.
(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrages verwendet, etwa zur Kommunikation, Fehlerbehebung und zur Hilfestellung in Bezug auf unsere Beratungsdienstleistung. Eine darüberhinausgehende Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote erfolgt im rechtlich erlaubten Rahmen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung
(3) Wir verwenden außerdem Nutzungsdaten, d.h. Daten, die sowohl Merkmale zu Ihrer Identifikation, die Angaben über Beginn und Ende sowie Umfang der jeweiligen Nutzung als auch Angaben über die von Ihnen in Anspruch genommenen Telemedien beinhalten können, für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Telemedien zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen. Sie sind berechtigt und haben die Möglichkeit, dieser Nutzung Ihrer Nutzungsdaten durch E-Mail an info@ap-datenschutz zu widersprechen. Unter keinen Umständen werden Nutzungsprofile mit den entsprechenden Daten zusammengeführt.
(4) Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser Support unter der E-Mail-Adresse info@ap-datenschutz.de zur Verfügung.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragssprache
(1) Die Beauftragung einer unserer Dienstleistungen geschieht formlos.
(2) Für die Beauftragung gelten die gesetzlichen Regeln des Geschäftsbesorgung gem. § 675 ff. BGB.
(3) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.
§ 4 Vergütung Fälligkeit
(1) Der Dienstleister erbringt seine Leistung gegen eine aufwandsbezogene Vergütung. Für jede Stunde Arbeit des Beauftragten wird ein Stundenhonorar von 150 EUR, für jede Stunde Arbeit des Hilfspersonals ein Stundenhonorar von 80 EUR vereinbart.
(2) Vergütungen sind zum Ende eines Quartals fällig und werden jeweils zu Beginn des Folgequartals für das vorangegangene Quartal in Rechnung gestellt.
(3) Für die nach Aufwand zu vergütenden Leistungen werden den Rechnungen Stundennachweise beigefügt, aus denen ein Überblick zu den erbrachten Leistungen ihrem Umfang und ihrem Inhalt nach hervorgeht.
(4) Die Vergütung versteht sich jeweils zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe im Zeitpunkt der Leistungserbringung.
§ 5 Aufwendungen des Dienstleisters
(1) Alle durch An- und Abreise zum Sitz des Auftraggebers verursachten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. In diesem Zusammenhang entstehende Aufwendungen sind mit der Vergütung nach § 4 abgegolten.
(2) Durch An- und Abreise zu Terminen an anderen Orten als dem Sitz des Auftraggebers oder dem Ort der geschäftlichen Niederlassung des Dienstleisters verursachte Reisezeiten werden mit 40 EUR pro Stunde vergütet, berechnet ab dem Ort der geschäftlichen Niederlassung des Dienstleisters.
(3) Der Auftraggeber wird bis zu den Grenzen nachfolgend benannter Höchstbeträge, die dem Beauftragten selbst oder seinem Hilfspersonal entstandenen Aufwendungen erstatten:
Nr. 1 – Höchstbeträge für Unterkunft, Verpflegung, Parkgebühren, etc.: 150 € pro Tag
Nr. 2 – Entfernungsabhängige Pauschale für Anreisen mit dem eigenen PKW: 30ct / gefahrenen km.
Nr. 3 – Erstattungsfähige Klassen von Fahrkarten öffentlicher Verkehrsmittel/Flugtickets: nach Vereinbarung
(4) Der Dienstleister und sein Hilfspersonal sind frei in der Wahl des Reisemittels, der Unterkunft und der Verpflegung. Zu erstattende Aufwände, bzw. zu vergütende Reisezeiten werden auf den monatlichen Rechnungen des Dienstleisters i. S. v. § 6 Abs. 1 separat und getrennt nach Personen ausgewiesen. Seinen Rechnungen wird der Dienstleister Kopien der entsprechenden Rechnungen Dritter beilegenden Speicherung des Vertragstextes
(5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen Ihnen auf der Webseite ständig zum Download zur Verfügung. Diese können Sie nach Vertragsschluss in einem gängigen Format speichern. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
§ 6 Schutzrechtsverletzungen
(1) Wir stellen Sie für das Inland auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus von der Verkäuferin zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen frei. Der Auftraggeber wird den Dienstleister unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert sie der Dienstleister nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt dieser Freistellungsanspruch.
(2) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen dürfen wir – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers– nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung
Nr. 1 nach vorheriger Absprache mit Ihnen Änderungen vornehmen, die unter Wahrung von deren Interessen gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder
Nr. 2 für Sie die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
§ 7 Haftungsausschluss
(1) Die Haftung des Dienstleisters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn der Beauftragte oder sein Hilfspersonal den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
(3) Der Dienstleister haftet dem Auftraggeber für das Verschulden des von ihm eingesetzten Hilfspersonals, außer im Fall des § 5 Abs. 4, wie für eigenes Verschulden.
(4) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf EUR 100. pro Schadensfall und insgesamt auf 1200 EUR (Durchschnittliche Kosten eines Datenschutz-Audits).
(5) Unbeschadet der Vorschriften dieses Paragrafen, haften wir nicht für Schäden, die dem Kunden daraus entstehen, dass dieser selbst einer seiner Kontrollpflichten nicht nachgekommen ist.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.