KI-Beauftragter &
KI-Beratung
Künstliche Intelligenz und Datenschutz –
Kein Buch mit 7 Siegeln
Mit der Einführung der KI-Verordnung (KI-VO) müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme datenschutzkonform und ethisch vertretbar sind. Dies erfordert Beratungsleistungen zur Identifikation von Hochrisiko-KI, zur Umsetzung von Transparenzpflichten und zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Zudem müssen Unternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, um Datenmissbrauch zu verhindern. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Compliance-Strategie ist essenziell, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Die ap-Datenschutz GmbH berät Sie auch im Bereich der neuen KI-Regulierung. Wir übernehmen auch gerne die Funktion des KI-Beauftragten für Sie. Sprechen Sie uns darauf an!


Risikoanalyse und Einstufung des KI-Systems
Beispiele für eine Prüfung, ob das KI-System in eine der vier Risikokategorien der KI-VO fällt:
- Verbotene KI (z. B. manipulative oder biometrische Massenüberwachungen).
- Hochrisiko-KI (z. B. Kreditvergabe, Personalentscheidungen, Gesundheitswesen).
- Begrenztes Risiko (z. B. Chatbots, Empfehlungssysteme).
- Minimales Risiko (z. B. einfache Spiele oder Spam-Filter).
Datenschutz- und DSGVO-Prüfung
- Sicherstellung, dass personenbezogene Daten gemäß der DSGVO verarbeitet werden.
- Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), wenn die KI sensible personenbezogene Daten verarbeitet.
- Implementierung von Löschkonzepten und Mechanismen zur Wahrung der Betroffenenrechte.
Kontinuierliche Überwachung und Berichtspflichten
- Einrichtung von Monitoring-Prozessen, um Risiken und Fehlfunktionen frühzeitig zu erkennen.
- Meldung von schweren Vorfällen an Aufsichtsbehörden.
- Regelmäßige Updates und Re-Zertifizierung für Hochrisiko-KI
Vorteile
Mit einem externen Datenschutzbeauftragten an Ihrer Seite schwinden natürlich zunächst die Sorgen um Abmahnungen oder Bußgelder. Eine datenschutzkonforme Organisation muss aber mehr leisten: Sie ist eine Gelegenheit sich von Wettbewerbern abzugrenzen. Außerdem hilft Sie Ihnen als Aushängschild bei der Aquise neuer Kunden und als Argument für Ihre Bestandskunden, bei Ihnen zu bleiben.
Individuelle Beratung, fester Preis!
- individuelle Ansprechpartner vor Ort
- Festpreise
- keine versteckten Kosten
Keine Aufwendung von Resourcen!
- keine Schulungskosten für Mitarbeiter
- kein Kündigungsschutz-Problem
- keine Ablenkung durch komplexe Datenschutz-Themen
Kompetenz
Seit 2014 berät Herr Dr. Pinheiro im Datenschutz. Als promovierter Jurist und ITler kann er die komplexe Schnittstelle beider Welten verstehen und Ihnen näher bringen. Herr Dr. Pinheiro hat die Datenschutzsofware SODA(TM) auch technisch mitentwickelt.
Seit 2021 unterstützt Frau RAin Nicole Motiee Tehrani das Team. Sie war 2 Jahre bei einer internationalen Datenschutzberatung tätig.
Dabei sind kleine und mittelständische Unternehmen unsere Zielgruppe, weil wir die vertrauensvolle und direkte Ansprache schätzen.
Häufig gestellte Fragen
Warum ap-datenschutz?
Wir beraten deutschlandweit über 80 kleine- und mittelständische Unternehmen darunter auch viele Kunden aus dem Gesundheitssektor (Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen). Dabei haben wir einen Erfahrungsschatz im Umgang mit branchenspezifischen Herausforderungen aufgebaut, von dem wir Sie gerne profitieren lassen möchten.
Mit unserem komptenten Team sind wir stets für Sie erreichbar, um Ihnen die “lästige” Datenschutzarbeit abzunehmen.
Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?
Ein Datenschutzbeauftragter ist gem. § 38 ABs. 1 BDSG notwendig, wenn
- sich mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen
oder - regelmäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten – dazu gehören u.a. Gesundheitsdaten, genetische und biometrische Daten – verarbeitet werden.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Preise für unsere Dienstleistungen finden Sie auf unserer Buchungsseite.
Haben Sie Interesse oder Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne!
Kontakt
ap-datenschutz GmbH
(Geschäftsfüher:
Dr. iur. Andreas Pinheiro, RAin Nicole Motiee Tehrani)