Unsere Beratung

In dieser Sektion stellen wir Ihnen unsere Beratungs-Schwerpunkte vor. Melden Sie sich gerne, um noch mehr zu erfahren!

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externer Datenschutzbeauftragter DSB

Gesundheitssektor

Wir beraten Arztpraxen und Kliniken in Datenschutzfragen und übernehmen die Leistungen als ext. Datenschutzbeauftragter (DSB).

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

Neben den benannten Spezialbranchen haben wir vor allem kleine und mittelständische Unternehmen als Mandanten.

Konzerne

Wir sind für mehrere europa und weltweit operierende Konzerne als ext. Datenschutz- beauftragter tätig.

Datenschutz für Vereine und Verbände

Wir sind Datenschutzbeauftragte für mehrere Bundesverbände in verschiedenen Branchen (u.a. Gesundheit, Industrie, Soziales).

Kompetenz

Seit 2014 berät Herr Dr. Pinheiro im Datenschutz. Als promovierter Jurist und ITler kann er die komplexe Schnittstelle beider Welten verstehen und Ihnen näher bringen. Herr Dr. Pinheiro hat die Datenschutzsofware SODA(TM) auch technisch mitentwickelt.

Wir beraten Kunden im Gesundheitssektor (Krankenhäuser, Arztpraxen) und viele freie Berufe. Dabei sind kleine und mittelständische Unternehmen unsere Zielgruppe, weil wir die vertrauensvolle und direkte Ansprache schätzen.

Beratung

Als Externe Datenschutzbeauftragte ebnen wir Ihren Weg zur DSGVO-Konformität. Wir beraten Sie professionell zu allen Themen des Datenschutz, geben Ihnen eine Risikoeinschätzung und unterstützen Sie bei der Umsetzung sicherer Verfahren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit bei allen Fragen zur Seite. Zusammen mit unserem Danteschutz Management System bekommen Sie so eine umfassendes Paket, bei dem Sie sich keine Sorgen mehr machen müssen.

Häufig gestellte Fragen

Warum ap-datenschutz?

Wir beraten bereits mehrere Kunden im Gesundheitssektor (Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen). Dabei haben wir einen Erfahrungsschatz im Umgang mit branchenspezifischen Herausforderungen aufgebaut, von dem wir Sie gerne profitieren lassen möchten.

Mit unserem kompetenten Team sind wir stets für Sie erreichbar, um Ihnen die “lästige” Datenschutzarbeit abzunehmen.

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Ein Datenschutzbeauftragter ist gem. § 38 ABs. 1 BDSG notwendig, wenn

  • sich mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen
    oder
  • regelmäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten – dazu gehören u.a. Gesundheitsdaten, genetische und biometrische Daten – verarbeitet werden.

In Arztpraxen trifft üblicherweise zumindest der letzte Punkt zu, weshalb hier in jedem Fall ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Preise für unsere Dienstleistungen finden Sie auf unserer Buchungsseite.

Wie ist der Ablauf nach Buchung?

Wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten bestellen, dann

Haben Sie Interesse oder Fragen?

Kontaktieren Sie uns gerne!

Kontakt

ap-datenschutz GmbH

(Geschäftsfüher:
Dr. iur. Andreas Pinheiro, RAin Nicole Motiee Tehrani)

0221 999 89 030

0221 423 2785 -9

info@ap-datenschutz.de

Hohenstaufenring 8, 50674 Köln