Whistleblower-Meldesystem
Für uns kein Problem!
Das Hinweisgeberschutzgesetz (auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz) ist seit Dezember 2021 in Deutschland in Kraft. Es dient dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Recht innerhalb einer Organisation melden. Wesentliche Inhalte umfassen die Etablierung sicherer Meldekanäle, den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung oder Diskriminierung, sowie die Verpflichtung für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über 10 Millionen Euro, interne Meldesysteme einzurichten. Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass die Identität der Hinweisgebenden geschützt bleibt und Verfahren zur Bearbeitung der Meldungen etabliert werden.
Die ap-Datenschutz GmbH bitet Ihrem Unternehmen ein HinSch-G konformes Meldesystem an. Meldungen werden von Anwälten auch anonym entgegengenommen, so daß Ihre Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen sicherstellen kann!
Meldesystem
Wir bieten Ihnen ein webbasiertes Meldesystem, auf dem Ihre Mitarbeiter anonyme oder auch personalisierte Meldungen einreichen können. Diese werden von unseren Anwälten bearbeitet. Die anonyme Kontaktaufnahme erfolgt über ein eigens programmiertes und lokal in Deutschland gehostetes Chat-tool, welches über die Webseite der ap-datenschutz erreichbar ist.
Jeder Meldende erhält einen individuellen Zugang, den nur er verwenden kann. Auf diese Weise können auch Dateien und andere Infromationen ausgetauscht werden.
Leistungen im Überblick
- Online – Meldesystem
- Anonymes, lokal gehostetes Chat-Tool
- Bearbeitung durch unsere Anwälte
- Vollständige Erledigung der Vorgänge inkl.
- Rechtskonforme umsetzung nach dem HinSchG
Vorteile
Mit einem externen Datenschutzbeauftragten an Ihrer Seite schwinden natürlich zunächst die Sorgen um Abmahnungen oder Bußgelder. Eine datenschutzkonforme Organisation muss aber mehr leisten: Sie ist eine Gelegenheit sich von Wettbewerbern abzugrenzen. Außerdem hilft Sie Ihnen als Aushängschild bei der Aquise neuer Kunden und als Argument für Ihre Bestandskunden, bei Ihnen zu bleiben.
Individuelle Beratung, fester Preis!
- individuelle Ansprechpartner vor Ort
- Festpreise
- keine versteckten Kosten
Keine Aufwendung von Resourcen!
- keine Schulungskosten für Mitarbeiter
- kein Kündigungsschutz-Problem
- keine Ablenkung durch komplexe Datenschutz-Themen
Kompetenz
Seit 2014 berät Herr Dr. Pinheiro im Datenschutz. Als promovierter Jurist und ITler kann er die komplexe Schnittstelle beider Welten verstehen und Ihnen näher bringen. Herr Dr. Pinheiro hat die Datenschutzsofware SODA(TM) auch technisch mitentwickelt.
Seit 2021 unterstützt Frau RAin Nicole Motiee-Tehrani das Team. Sie war 2 Jahre bei einer internationalen Datenschutzberatung tätig.
Wir beraten Kunden im Gesundheitssektor (Krankenhäuser, Arztpraxen) und viele freie Berufe. Dabei sind kleine und mittelständische Unternehmen unsere Zielgruppe, weil wir die vertrauensvolle und direkte Ansprache schätzen.
Häufig gestellte Fragen
Warum ap-datenschutz?
Wir beraten bereits mehrere Kunden im Gesundheitssektor (Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen). Dabei haben wir einen Erfahrungsschatz im Umgang mit branchenspezifischen Herausforderungen aufgebaut, von dem wir Sie gerne profitieren lassen möchten.
Mit unserem komptenten Team sind wir stets für Sie erreichbar, um Ihnen die “lästige” Datenschutzarbeit abzunehmen.
Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?
Ein Datenschutzbeauftragter ist gem. § 38 ABs. 1 BDSG notwendig, wenn
- sich mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen
oder - regelmäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten – dazu gehören u.a. Gesundheitsdaten, genetische und biometrische Daten – verarbeitet werden.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Preise für unsere Dienstleistungen finden Sie auf unserer Buchungsseite.
Haben Sie Interesse oder Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne!
Kontakt
ap-datenschutz GmbH
(Geschäftsfüher:
Dr. iur. Andreas Pinheiro, RAin Nicole Motiee Tehrani)