Werbe-Einwilligung als Gegenleistung für Gewinnspielteilnahme?
Eine gute Nachricht für alle Gewinnspiel-Veranstalter hält das OLG Frankfurt (Urteil vom 27.6.2019 – 6 U 6/19) bereit: Eine Teilnahme an einem Gewinnspiel kann unter bestimmten Umständen an die Einwilligung in eine E-Mail Werbekampagne geknüpft werden.
Hierzu ist es notwendig, dass der Geschäftsbereich des (der) werbenden Unternehmen(s) klar bestimmt wird (bspw. „Strom und Gas“) und nicht mehr als 8 Unternehmen die Erlaubnis zur Werbung erteilt wird. Es muss also klar sein für welche Art von Produkten geworben wird und durch welche Unternehmen eine E-Mail Werbung stattfinden soll.
Weitere News
KI Verordnung (KI-VO), was kommt da auf uns zu?
Der Gesetzgebungsprozess zur Europäischen KI-Verordnung (KI-VO) ist weit fortgeschritten und...
32 Millionen € Datenschutz-Bußgeld gegen Amazon und weitere Strafen
In den letzten drei Monaten haben europäische Datenschutzbehörden signifikante Bußgelder gemäß der...
EuGH – Irrtümliche Weitergabe von Daten und Beweislast im Datenschutz
Urteil des EuGH C-300/21 vom 25.01.2024 - MediaMarktSaturn Der EuGH hat in seinem Urteil vom 4....