BGH entscheidet zu Cookies
Der BGH hat die Vorlage des EuGH aufgegriffen (Fall “Planet 49”) und letztinstanzlich das Urteil zum Einsatz von Cookies gefällt. Die Entscheidung liegt noch nicht im Detail vor. Wir können lediglich der Pressemitteilung entnehmen, dass sich keine Änderungen in Bezug auf die Entscheidung des EuGH ergeben.
Hierbei wurde im Gleichschritt mit dem EuGH, folgendes entschieden:
- Eine Online-Einwilligung, die mittels eines voreingestellten Ankreuzkästchens geschieht, ist unwirksam.
- Für das Setzen eines Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung ist die Einwilligung des Nutzers erforderlich.
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Für ‘normale’ Unternehmen gelten strenge Regeln bei der Videoüberwachung. Gelten sie, insb. die Kennzeichnungspflichten, auch für Banken und Bankautomaten?
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Regelungen im TTDSG zu Cookie-Bannern
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz enthält Regelungen zu Cookie-Bannern. Welche das sind, und inwiefern es neue Regelungen sind, wird hier erörtert.