BGH entscheidet zu Cookies
Der BGH hat die Vorlage des EuGH aufgegriffen (Fall “Planet 49”) und letztinstanzlich das Urteil zum Einsatz von Cookies gefällt. Die Entscheidung liegt noch nicht im Detail vor. Wir können lediglich der Pressemitteilung entnehmen, dass sich keine Änderungen in Bezug auf die Entscheidung des EuGH ergeben.
Hierbei wurde im Gleichschritt mit dem EuGH, folgendes entschieden:
- Eine Online-Einwilligung, die mittels eines voreingestellten Ankreuzkästchens geschieht, ist unwirksam.
- Für das Setzen eines Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung ist die Einwilligung des Nutzers erforderlich.
Der positive Nebeneffekt des Art. 15 DSGVO
Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO hat neben der Transparenz noch weitere Vorteile: Kostenlose Schufaauskunft und Kopien von Klausuren. Ein Überblick anlässlich eines Urteils des OVG NRW.
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Einführung In letzter Zeit gab es wieder vermehrt Tumult um Kryptowährungen (bzw. den Bitcoin). In...
(Vorerst) Keine Weiterverarbeitung der WhatsAppdaten durch Facebook
Der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte hat Facebook die Verarbeitung der Nutzerdaten von WhatsApp untersagt. Hier werden kurz die Hintergründe, das Verfahren sowie die Rechtsgrundlage erläutert.