BGH entscheidet zu Cookies
Der BGH hat die Vorlage des EuGH aufgegriffen (Fall “Planet 49”) und letztinstanzlich das Urteil zum Einsatz von Cookies gefällt. Die Entscheidung liegt noch nicht im Detail vor. Wir können lediglich der Pressemitteilung entnehmen, dass sich keine Änderungen in Bezug auf die Entscheidung des EuGH ergeben.
Hierbei wurde im Gleichschritt mit dem EuGH, folgendes entschieden:
- Eine Online-Einwilligung, die mittels eines voreingestellten Ankreuzkästchens geschieht, ist unwirksam.
- Für das Setzen eines Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung ist die Einwilligung des Nutzers erforderlich.
EuGH – Arztpraxen und Krankenhäuser müssen Kosten für Patientenakten-Kopien tragen
Ein für viele Praxen und Krankenhäuser wichtiges Urteil des EuGH erging am 26.10.2023 (LINK ZUM...
Verbraucherverbände können Datenschutzklagen betreiben – ÖÖGH
Der ÖOGH (Oberste Gerichtshof in Österreich) hat in einer seiner jüngsten Entscheidungen (ÖOGH,...
Einwilligung zur Datenweitergabe Reiseportal – Voraussetzungen (OLG Wien)
die Weitergabe von Daten und die Zustimmung in diese Weitergabe beschäftigt viele Betreiber von...