1,2 Mio € Bußgeld aufgrund fehlender Gewinnspieleinwilligungen
Das LfDI (Datenschutzbehörde in Baden Württemberg) hat gegen die AOK-Baden-Württemberg ein Bußgeld i.H.v. 1,2 Mio € verhängt.
Vorausgegangen war eine Gewinnspielaktion der AOK, in der die Kontaktdaten und Kassenzugehörigkeit der Betroffenen erhoben wurden. Die Daten der Teilnehmer sollten, nach entsprechender Einwilligung, zu Werbezwecken verwendet werden. Allerdings wurden Daten von über 500 Gewinnspielteilnehmern ohne die notwendige Einwilligung zu Werbezwecken verarbeitet.
Das LfDI hat, obwohl der große Bußgeldrahmen des Art. 83 Abs. 5 einschlägig gewesen wäre, von einer härteren Strafe abgesehen. Hierbei wurde die Kooperation des Verantwortlichen und die Einstellung der Verarbeitung als mildernd berücksichtigt.
Mehr zu dem Verfahren hier: LfDI verhängt Bußgeld gegen AOK
15.0000 € Schadensersatz wegen dauerhafter Videoüberwachung am Arbeitsplatz
LAG Hamm spricht 15.000 Euro Entschädigung zu Sachverhalt Ein Produktionsmitarbeiter klagte gegen...
Werbung & Datenschutz
Werbung & Datenschutz: Was bei E-Mail-Kampagnen erlaubt ist Ein Überblick über die rechtlichen...
EuGH: Newsletter ohne ausdrückliche Einwilligung als Direktwerbung
Am 13. November 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil gefällt, das...