3 Millionen Kundendaten offen im Netz – Fall Buchbinder
In ihrer neuesten Ausgabe berichtet die c‘t über den Datenschutzvorfall der Firma Buchbinder.
Das Backup eines der größten Autovermieter Deutschlands wurde auf ein NAS gespielt. Hier war, durch eine fehlerhafte Konfiguration, der Port 995 offen. Die einfache Eingabe der Domain und des Ports erlaubte es, die Backup-Daten von jedem Browser aus herunterzuladen. Da diese nicht verschlüsselt waren, war auch ein Zugriff auf die Buchbinder-SQL-Datenbank mit allen Kundendaten (darunter viele sensible Daten) möglich.
Backups auf externe Server oder NAS-Geräte sollten immer durch die IT abgesichert werden. Eine Konfiguration der Router-Firewall ist unerlässlich. Ebenso dürfen Datenbanken nicht allgemein zugänglich sein, sondern müssen durch Passwörter gesichert werden. Ein Backup sollte in jedem Fall verschlüsselt abgelegt sein.
Im Fall Buchbinder ermittelt die zuständige Landesdatenschutzbehörde.
Weitere News
EuGH – Irrtümliche Weitergabe von Daten und Beweislast im Datenschutz
Urteil des EuGH C-300/21 vom 25.01.2024 - MediaMarktSaturn Der EuGH hat in seinem Urteil vom 4....
EuGH in “Deutsche Wohnen” – Unternehmen haften – aber nicht ohne Verschulden
Der Hintergrund des Falls, der zum Urteil des EuGH in der Sache C-807/21 führte, betrifft das...
EuGH zum Schadensersatz im Datenschutz
EuGH, Urteil vom 4.5.2023 – C-300/21 eines der wichtigsten Urteile dieses Jahres wurde vom...