Werbe-Einwilligung als Gegenleistung für Gewinnspielteilnahme?
Eine gute Nachricht für alle Gewinnspiel-Veranstalter hält das OLG Frankfurt (Urteil vom 27.6.2019 – 6 U 6/19) bereit: Eine Teilnahme an einem Gewinnspiel kann unter bestimmten Umständen an die Einwilligung in eine E-Mail Werbekampagne geknüpft werden.
Hierzu ist es notwendig, dass der Geschäftsbereich des (der) werbenden Unternehmen(s) klar bestimmt wird (bspw. „Strom und Gas“) und nicht mehr als 8 Unternehmen die Erlaubnis zur Werbung erteilt wird. Es muss also klar sein für welche Art von Produkten geworben wird und durch welche Unternehmen eine E-Mail Werbung stattfinden soll.
Weitere News
Neues Patientendaten-Schutzgesetz PDSG
Die Digitalisierung hält ab dem 1.1.2021 auch in den Gesundheitssektor Einzug. Mit Einführung der...
H&M: Hohes Bußgeld (25 Millionen) vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat gegen die...
Microsoft Office 365: Kritik an Bewertung durch Datenschutzkonferenz (DSK)
Die Datenschutzkonferenz der Länder (DSK) prüft weiterhin die datenschutzkonforme Nutzung von...