Werbe-Einwilligung als Gegenleistung für Gewinnspielteilnahme?
Eine gute Nachricht für alle Gewinnspiel-Veranstalter hält das OLG Frankfurt (Urteil vom 27.6.2019 – 6 U 6/19) bereit: Eine Teilnahme an einem Gewinnspiel kann unter bestimmten Umständen an die Einwilligung in eine E-Mail Werbekampagne geknüpft werden.
Hierzu ist es notwendig, dass der Geschäftsbereich des (der) werbenden Unternehmen(s) klar bestimmt wird (bspw. „Strom und Gas“) und nicht mehr als 8 Unternehmen die Erlaubnis zur Werbung erteilt wird. Es muss also klar sein für welche Art von Produkten geworben wird und durch welche Unternehmen eine E-Mail Werbung stattfinden soll.
Weitere News
(Qualifizierte) Elektronische Signatur
Einführung Die Welt schreitet in der Digitalisierung weiter voran und durch das damit verbundene...
LG Berlin Deutsche Wohnen und Millionenbußgeld
Eine Analyse der Rechtslage zur (Nicht-)Verhängung des Millionenbußgelds gegen Deutsche Wohnen SE.
Was sind die Gründe für das LG Berlin? Wie Argumentiert die Gegenseite?
Clubhouse – Eine gute (Datenschutz)Idee?
Clubhouse – Der neue Shootingstar? Spätestens seit der Thüringer Ministerpräsident dafür bekannt...