LDI Ausführungen zu Videokonferenz-Systemen (VKS)
Die Datenschutzbehörde in NRW (LDI) hat in ihrer jüngesten Veröffentlichung eine wertvolle Analyse aller gängigen VKS-Systeme schriftlich angreicht.
Die wichtigsten Infromationen des Artikels:
- Bisher gibt es keine abschließende Bewertung zu MS-Teams (Microsoft). Hier muss ein Nachweis der Zulässigkeit im Einzelfall erbracht werden (siehe unsere Checkliste!). Die Privacy-Shield-Zertifizierung von Teams erstreckt sich auch auf Personaldaten.
- Zoom erlaubt Funktionen, die ein erhöhtes Risiko darstellen (Aufnahme, Aufmerksamkeitsanzeige). Diese sollten deaktiviert werden. Die Privacy-Shield-Zertifizierung von Zoom erstreckt sich nicht auf Personaldaten (HR).
- Bei Jitsi-Meet ist ein Hosting auf einem fremden Server ggf. beachtenswert.
- Das LDI empfiehlt den Service webEx über die Deutsche Telekom zu verwenden.
In jedem Fall sollten, wie auch von uns geraten, keine privaten Accounts verwendet werden. Eine Dokumentation der Videokonferenz-Einstellungen ist in jedem Fall notwendig.
Das Imageproblem des Datenschutzes
Einleitung "Datenschutz" – ein Begriff, dem oft mit Seufzen begegnet wird. Für viele ist er ein...
KI-Training mit Social-Media-Daten
KI-Training mit Social-Media-Daten (Urteil des OLG Köln) Am 23. Mai 2025 entschied das OLG Köln in...
Cookie-Banner vor Gericht
Einleitung Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 19. März 2025 ein wegweisendes...