Lob von LfDI: Zoom verbessert Datenschutz
Nachdem dem Collaboration-Tool “Zoom” vor allem in der ersten Corona-Welle viel Kritik einstecken musste, gibt es jetzt auch positive Nachrichten:
Die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg (LfDI) hat in Ihrem kürzlich erschienenen Schreiben die Verbesserungen an der Version 5.0 gelobt.
- Es gebe nun einen Warteraum, mit dem die Teilnehmer hereingebeten werden können.
- Eine Verwendung der Daten von Nutzer*innen (inkl. der Benutzer-IDs ihrer Endgeräte) zu wirtschaftlichen Zwecken werde von Zoom jetzt ausdrücklich ausgeschlossen.
- Auch sei eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung in Aussicht gestellt worden.
Uneingeschränkt empfohlen werden kann bislang nur das in die Lernmanagementsoftware Moodle integrierte System BigBlueButton. Die Meldung ist beachtlich, da das LfDI zu einer der „aktiveren“ Datenschutzbehörden gehört (siehe AOK-Bußgeld).
Auch andere Video-Konferenzsysteme wie bspw. MS-Teams verwenden die „Warteraum“-Funktion, die verhindern soll, dass ungebetene Gäste in die Konferenzen einsteigen.
Weitere Informationen gibt es hier: Warnung des LfDI wurde gehört – Zoom bessert nach
EuGH Urteil: Schadensersatz bei Furcht vor Datenmissbrauch
Urt. v. 20.6.2024 – EUGH Aktenzeichen C59022 C-590/22 PS Der Rechtsstreit in der Rechtssache...
EDSB Jahresbericht 2023 – Relevanz für KMUs
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB), auch als European Data Protection Supervisor (EDPS)...
KI Verordnung (KI-VO), was kommt da auf uns zu?
Der Gesetzgebungsprozess zur Europäischen KI-Verordnung (KI-VO) ist weit fortgeschritten und...