Neues Patientendaten-Schutzgesetz PDSG
Die Digitalisierung hält ab dem 1.1.2021 auch in den Gesundheitssektor Einzug. Mit Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch die Krankenkassen können in Zukunft viele Papierprozesse auch digital stattfinden.
So können zukünftig
- Befunde,
- Arztberichte oder Röntgenbilder,
- der Impfausweis,
- der Mutterpass,
- das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und
- das Zahnbonusheft
in der ePA gespeichert werden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, wird aber durch eine Vergütung, die der Arzt bei Nutzung erhält, gefördert.
Auch die Nutzung einer digitalen Überweisung oder des sogenannten e-Rezepts kann über die IT-Infrastruktur (Telematik-Infrastruktur) geschehen.
Begleitet wird die Einführung durch die Verabschiedung des PDSG (Patientendaten-Schutz-Gesetz) welches umfangreiche Änderungen an den Vorschriften des SGB-V vornimmt.
Der Link zum Referentenentwurf
BGH – Datenverlust durch Scraping begründet Schadensersatz
BGH, Urt. v. 18.11.2024 – VI ZR 10/24 (OLG Köln) Ausgangsfrage: Der Kläger macht Schadensersatz-,...
EuGH in “Deutsche Wohnen” – Unternehmen haften – aber nicht ohne Verschulden
Der Hintergrund des Falls, der zum Urteil des EuGH in der Sache C-807/21 führte, betrifft das...
EuGH zum Schadensersatz im Datenschutz
EuGH, Urteil vom 4.5.2023 – C-300/21 eines der wichtigsten Urteile dieses Jahres wurde vom...