Videokonferenz und Datenaustausch im Homeoffice
Die Corona Krise hat die Digitalisierung weiter vorangetrieben. In der Zeit des “Social Distancing” sind Homeoffice zur Normalität geworden, und damit verbunden Video-Konferenzen und gemeinsames Arbeiten an Projekten.
Grundsätzlich sollten dabei folgende Punkte beachtet werden:
- Keine Nutzung von kostenlosen Angeboten im dienstlichen Kontext. Diese sind meist mit einem geringen Schutz der personenbezogenen Daten verbunden.
- Nutzen Sie Business-Plattformen (bspw. TEAMS von Microsoft) in Ihrer Domäne. So können die Einstellungen der VK-Applikationen datenschutzkonform vorgeben.
- Achten Sie auf eine Unterrichtung der Mitarbeiter über die von Ihnen eingesetzten Plattformen.
- Geben Sie Ihrem Datenschutzbeauftragten einen Hinweis, welche Technik Sie anwenden, so dass wir die eingesetzte Collaborations-Technik dokumentieren können.
Weitere Informationen können Sie im FAQ des BfDI Hamburg nachlesen:
Weitere News
EuGH: Datenschutzbehörden müssen keine Bußgelder verhängen
EuGH (1. Kammer) Urteil vom 26.9.2024 – C-768/21 (TR/Land Hessen) Ausgangsfrage und Anträge: Die...
EuGH: Datenschutz-Bußgeld bei Identitätsdiebstahl ohne Nachweis ?
EuGH-Urteil zu Schadensersatz und Identitätsdiebstahl #apd-Journal EuGH vom 20. Juni 2024...
Schrems vs. META – Sensible Daten müssen geschützt werden!
EuGH - Schrems/META - Urt. v. 4.10.2024 – C-446/21 EuGH (Vierte Kammer) Urt. v. 4.10.2024 –...