BGH entscheidet zu Cookies
Der BGH hat die Vorlage des EuGH aufgegriffen (Fall “Planet 49”) und letztinstanzlich das Urteil zum Einsatz von Cookies gefällt. Die Entscheidung liegt noch nicht im Detail vor. Wir können lediglich der Pressemitteilung entnehmen, dass sich keine Änderungen in Bezug auf die Entscheidung des EuGH ergeben.
Hierbei wurde im Gleichschritt mit dem EuGH, folgendes entschieden:
- Eine Online-Einwilligung, die mittels eines voreingestellten Ankreuzkästchens geschieht, ist unwirksam.
- Für das Setzen eines Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Zwecke der Werbung oder Marktforschung ist die Einwilligung des Nutzers erforderlich.
Pflicht zu Gastzugangsoption im Online-Handel
Der Online-Handel spielt in unser aller Leben eine immer größere Rolle. Ein Haushaltsgerät geht...
Unzumutbarkeit eines Auskunftsanspruchs
Mit dem AG Pankow werden die Bedingungen für einen Schadensersatzanspruch sowie für eine Unzumutbarkeit eines Auskunftsanspruchs durchleuchtet.
Das Aus für Google Analytics?
Das Aus für Google Analytics. Was steckt hinter der Entscheidung der ÖDSB und was hat das für eine Bedeutung für Websitenbetreiber*innen?