1,2 Mio € Bußgeld aufgrund fehlender Gewinnspieleinwilligungen
Das LfDI (Datenschutzbehörde in Baden Württemberg) hat gegen die AOK-Baden-Württemberg ein Bußgeld i.H.v. 1,2 Mio € verhängt.
Vorausgegangen war eine Gewinnspielaktion der AOK, in der die Kontaktdaten und Kassenzugehörigkeit der Betroffenen erhoben wurden. Die Daten der Teilnehmer sollten, nach entsprechender Einwilligung, zu Werbezwecken verwendet werden. Allerdings wurden Daten von über 500 Gewinnspielteilnehmern ohne die notwendige Einwilligung zu Werbezwecken verarbeitet.
Das LfDI hat, obwohl der große Bußgeldrahmen des Art. 83 Abs. 5 einschlägig gewesen wäre, von einer härteren Strafe abgesehen. Hierbei wurde die Kooperation des Verantwortlichen und die Einstellung der Verarbeitung als mildernd berücksichtigt.
Mehr zu dem Verfahren hier: LfDI verhängt Bußgeld gegen AOK
Freizeit Revue & Presse-/Medienprivileg im Datenschutz – passt das?
Nach der Sendung Böhmermanns zu Erzeugnissen der Regenbogenpresse wie „Freizeit Revue“ eine datenschutzrechtliche Einordnung des Presse-/Medienprivileg.
(Qualifizierte) Elektronische Signatur
Einführung Die Welt schreitet in der Digitalisierung weiter voran und durch das damit verbundene...
LG Berlin Deutsche Wohnen und Millionenbußgeld
Eine Analyse der Rechtslage zur (Nicht-)Verhängung des Millionenbußgelds gegen Deutsche Wohnen SE.
Was sind die Gründe für das LG Berlin? Wie Argumentiert die Gegenseite?