Werbe-Einwilligung als Gegenleistung für Gewinnspielteilnahme?
Eine gute Nachricht für alle Gewinnspiel-Veranstalter hält das OLG Frankfurt (Urteil vom 27.6.2019 – 6 U 6/19) bereit: Eine Teilnahme an einem Gewinnspiel kann unter bestimmten Umständen an die Einwilligung in eine E-Mail Werbekampagne geknüpft werden.
Hierzu ist es notwendig, dass der Geschäftsbereich des (der) werbenden Unternehmen(s) klar bestimmt wird (bspw. „Strom und Gas“) und nicht mehr als 8 Unternehmen die Erlaubnis zur Werbung erteilt wird. Es muss also klar sein für welche Art von Produkten geworben wird und durch welche Unternehmen eine E-Mail Werbung stattfinden soll.
Weitere News
Freizeit Revue & Presse-/Medienprivileg im Datenschutz – passt das?
Nach der Sendung Böhmermanns zu Erzeugnissen der Regenbogenpresse wie „Freizeit Revue“ eine datenschutzrechtliche Einordnung des Presse-/Medienprivileg.
(Qualifizierte) Elektronische Signatur
Einführung Die Welt schreitet in der Digitalisierung weiter voran und durch das damit verbundene...
LG Berlin Deutsche Wohnen und Millionenbußgeld
Eine Analyse der Rechtslage zur (Nicht-)Verhängung des Millionenbußgelds gegen Deutsche Wohnen SE.
Was sind die Gründe für das LG Berlin? Wie Argumentiert die Gegenseite?