Werbe-Einwilligung als Gegenleistung für Gewinnspielteilnahme?
Eine gute Nachricht für alle Gewinnspiel-Veranstalter hält das OLG Frankfurt (Urteil vom 27.6.2019 – 6 U 6/19) bereit: Eine Teilnahme an einem Gewinnspiel kann unter bestimmten Umständen an die Einwilligung in eine E-Mail Werbekampagne geknüpft werden.
Hierzu ist es notwendig, dass der Geschäftsbereich des (der) werbenden Unternehmen(s) klar bestimmt wird (bspw. „Strom und Gas“) und nicht mehr als 8 Unternehmen die Erlaubnis zur Werbung erteilt wird. Es muss also klar sein für welche Art von Produkten geworben wird und durch welche Unternehmen eine E-Mail Werbung stattfinden soll.
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