LDI Ausführungen zu Videokonferenz-Systemen (VKS)
Die Datenschutzbehörde in NRW (LDI) hat in ihrer jüngesten Veröffentlichung eine wertvolle Analyse aller gängigen VKS-Systeme schriftlich angreicht.
Die wichtigsten Infromationen des Artikels:
- Bisher gibt es keine abschließende Bewertung zu MS-Teams (Microsoft). Hier muss ein Nachweis der Zulässigkeit im Einzelfall erbracht werden (siehe unsere Checkliste!). Die Privacy-Shield-Zertifizierung von Teams erstreckt sich auch auf Personaldaten.
- Zoom erlaubt Funktionen, die ein erhöhtes Risiko darstellen (Aufnahme, Aufmerksamkeitsanzeige). Diese sollten deaktiviert werden. Die Privacy-Shield-Zertifizierung von Zoom erstreckt sich nicht auf Personaldaten (HR).
- Bei Jitsi-Meet ist ein Hosting auf einem fremden Server ggf. beachtenswert.
- Das LDI empfiehlt den Service webEx über die Deutsche Telekom zu verwenden.
In jedem Fall sollten, wie auch von uns geraten, keine privaten Accounts verwendet werden. Eine Dokumentation der Videokonferenz-Einstellungen ist in jedem Fall notwendig.
Streitwert bei Auskunftsansprüchen
Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO müssen innerhalb eines Monats beschieden werden. geschieht...
DSGVO Schadensersatz bei Patientendaten-Weitergabe
Der Schadensersatz für immaterielle Schäden (Schmerzen, erlittene Angst, Diskriminierung) ist in...
LAG Köln: Private Nutzung Internet und E-Mail von Arbeitnehmern
Das LAG Köln hat in seinem Urteil vom 7.2.2020 – 4 Sa 329/19 die private Nutzung von Internet und...