Lob von LfDI: Zoom verbessert Datenschutz
Nachdem dem Collaboration-Tool “Zoom” vor allem in der ersten Corona-Welle viel Kritik einstecken musste, gibt es jetzt auch positive Nachrichten:
Die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg (LfDI) hat in Ihrem kürzlich erschienenen Schreiben die Verbesserungen an der Version 5.0 gelobt.
- Es gebe nun einen Warteraum, mit dem die Teilnehmer hereingebeten werden können.
- Eine Verwendung der Daten von Nutzer*innen (inkl. der Benutzer-IDs ihrer Endgeräte) zu wirtschaftlichen Zwecken werde von Zoom jetzt ausdrücklich ausgeschlossen.
- Auch sei eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung in Aussicht gestellt worden.
Uneingeschränkt empfohlen werden kann bislang nur das in die Lernmanagementsoftware Moodle integrierte System BigBlueButton. Die Meldung ist beachtlich, da das LfDI zu einer der „aktiveren“ Datenschutzbehörden gehört (siehe AOK-Bußgeld).
Auch andere Video-Konferenzsysteme wie bspw. MS-Teams verwenden die „Warteraum“-Funktion, die verhindern soll, dass ungebetene Gäste in die Konferenzen einsteigen.
Weitere Informationen gibt es hier: Warnung des LfDI wurde gehört – Zoom bessert nach
Was ist “Bitcoin”?
Einführung In letzter Zeit gab es wieder vermehrt Tumult um Kryptowährungen (bzw. den Bitcoin). In...
(Vorerst) Keine Weiterverarbeitung der WhatsAppdaten durch Facebook
Der Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte hat Facebook die Verarbeitung der Nutzerdaten von WhatsApp untersagt. Hier werden kurz die Hintergründe, das Verfahren sowie die Rechtsgrundlage erläutert.
BAG Auskunftsanspruch Art. 15 im Datenschutz Arbeitnehmer
BAG zum Auskunftsanspruch Art. 15 DSGVO Einleitung Der Auskunftsanspruch der DSGVO wird inzwischen...