Neues Patientendaten-Schutzgesetz PDSG
Die Digitalisierung hält ab dem 1.1.2021 auch in den Gesundheitssektor Einzug. Mit Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch die Krankenkassen können in Zukunft viele Papierprozesse auch digital stattfinden.
So können zukünftig
- Befunde,
- Arztberichte oder Röntgenbilder,
- der Impfausweis,
- der Mutterpass,
- das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und
- das Zahnbonusheft
in der ePA gespeichert werden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, wird aber durch eine Vergütung, die der Arzt bei Nutzung erhält, gefördert.
Auch die Nutzung einer digitalen Überweisung oder des sogenannten e-Rezepts kann über die IT-Infrastruktur (Telematik-Infrastruktur) geschehen.
Begleitet wird die Einführung durch die Verabschiedung des PDSG (Patientendaten-Schutz-Gesetz) welches umfangreiche Änderungen an den Vorschriften des SGB-V vornimmt.
Der Link zum Referentenentwurf
Streitwert bei Auskunftsansprüchen
Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO müssen innerhalb eines Monats beschieden werden. geschieht...
DSGVO Schadensersatz bei Patientendaten-Weitergabe
Der Schadensersatz für immaterielle Schäden (Schmerzen, erlittene Angst, Diskriminierung) ist in...
LAG Köln: Private Nutzung Internet und E-Mail von Arbeitnehmern
Das LAG Köln hat in seinem Urteil vom 7.2.2020 – 4 Sa 329/19 die private Nutzung von Internet und...