In den letzten drei Monaten haben europäische Datenschutzbehörden signifikante Bußgelder gemäß der DSGVO verhängt, was die strenge Durchsetzung der Datenschutzgesetze auf dem Kontinent unterstreicht. Zu den bemerkenswerten Bußgeldern gehören:

27.12.2023: 32 Millionen gegen Amazon

Am 27. Dezember 2023 verhängte die CNIL gegen AMAZON FRANCE LOGISTIQUE eine Geldstrafe in Höhe von 32 Millionen Euro, weil das Unternehmen ein übermäßig aufdringliches System zur Überwachung der Aktivitäten und Leistungen von Beschäftigten eingerichtet hatte. Das Unternehmen wurde auch wegen einer Videoüberwachung ohne Information und unzureichend gesichert bestraft.

15.01.2024: 150.000 gegen ICS

Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) verhängt am 15.01.2024 eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro gegen International Card Services B.V. (ICS). ICS hat in großem Umfang personenbezogene Daten von Kunden verwendet, ohne zuvor eine gesetzlich vorgeschriebene Datenschutzfolgenabschätzung (DPIA) durchzuführen, eine Analyse, die potenzielle Datenschutzrisiken identifiziert. ICS verstieß damit gegen das Datenschutzgesetz, die Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG). 

11.12.2023: 10 Millionen € gegen UBER 

Ebenfalls aus den Niederlanden kommt die Entscheidung vom 11.12.2023: Die Datenschutzbehörde (AP) verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 10 Millionen Euro gegen Uber Technologies Inc. und Uber B.V. (im Folgenden Uber), weil das Unternehmen nicht ausreichend darüber informiert hat, wie lange es die Daten europäischer Fahrer aufbewahrt und in welche Länder außerhalb Europas sie übermittelt wurden. Uber hat es den Fahrern auch schwer gemacht, ihre Datenschutzrechte wahrzunehmen. 

ICS hat es versäumt, eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, bevor das Unternehmen 2019 mit der digitalen Identifizierung von Kunden in den Niederlanden begann. ICS hätte jedoch eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen, da die Identitätsprüfungen viele Menschen betrafen: rund 1,5 Millionen.