Europäische Datenschutzbehörden haben 2024 erhebliche Bußgelder ausgesprochen. Im Anhang haben wir die fünf höchsten aufgeführt:
- Meta Platforms Ireland Limited:
- Bußgeld: 251 Millionen Euro
 - Grund: Verspätete Meldung von Datenschutzverletzungen und unzureichende Sicherheitsmaßnahmen, wodurch Daten von 29 Millionen Nutzern betroffen waren.
 
 - Uber (Niederlande):
- Bußgeld: 290 Millionen Euro
 - Grund: Unzulässige Datenübermittlungen europäischer Fahrer in die USA ohne angemessene Schutzmaßnahmen nach dem Wegfall des EU-US Privacy Shields.
 
 - LinkedIn Ireland:
- Bußgeld: 310 Millionen Euro
 - Grund: Verarbeitung personenbezogener Daten für Verhaltensanalysen und zielgerichtete Werbung ohne ausreichende Rechtsgrundlage.
 
 - Clearview AI (Niederlande):
- Bußgeld: 30,5 Millionen Euro
 - Grund: Verstoß gegen Transparenz- und Rechtmäßigkeitsgebote bei der Verarbeitung biometrischer Daten ohne Einwilligung sowie Missachtung von Auskunftsrechten betroffener Personen.
 
 - The Phone House Spain, S.L.:
- Bußgeld: 6,5 Millionen Euro
 - Grund: Datenleck durch Ransomware-Angriff, der sensible personenbezogene Daten von 13 Millionen Personen betraf, und mangelhafte Sicherheitsmaßnahmen.
 
 
Im Jahr 2024 wurden auch in Deutschland mehrere bedeutende Bußgelder wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. Hier sind die fünf höchsten Strafen:
- Unternehmen: Unbekannt
- Bußgeld: 294.000 Euro
 - Grund: Verstoß gegen den Beschäftigtendatenschutz; unnötig lange Speicherung von Personaldaten und überbordendes Personalauswahlverfahren mit Abfrage von Gesundheitsdaten.
 
 - Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
- Bußgeld: 250.000 Euro
 - Grund: Durchführung von Werbeanrufen ohne Einwilligung der Betroffenen.
 
 - Delivery Hero SE
- Bußgeld: 195.407 Euro
 - Grund: Versenden unerwünschter Werbemails, unterlassene Löschung inaktiver Accounts und verschleppte Auskunftsverfahren.
 
 - Mobilcom Debitel
- Bußgeld: 145.000 Euro
 - Grund: Durchführung von Werbeanrufen ohne Einwilligung der Betroffenen und Missachtung von Widerrufen.
 
 - E Wie Einfach GmbH
- Bußgeld: 140.000 Euro
 - Grund: Durchführung von Werbeanrufen ohne Einwilligung der Betroffenen.
 
 
 
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