Am 2. Dezember 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt, das die Pflichten von Online-Marktplatzbetreibern im Umgang mit personenbezogenen Daten grundlegend präzisiert. Im Kern geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang Plattformbetreiber für die Veröffentlichung sensibler Daten durch Dritte verantwortlich sind. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Praxis und stellt klar: Betreiber können sich nicht hinter Haftungsprivilegien verstecken, wenn es um Datenschutz geht.

Der Fall im Überblick

Ausgangspunkt war eine Anzeige auf einer rumänischen Plattform, in der eine Frau fälschlich als Anbieterin sexueller Dienstleistungen dargestellt wurde. Die Anzeige enthielt Fotos und die Telefonnummer der Betroffenen – ohne deren Einwilligung. Obwohl die Plattform die Anzeige nach einem Hinweis löschte, blieb sie auf anderen Websites abrufbar. Die Frau klagte auf Schadensersatz wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und unrechtmäßiger Datenverarbeitung. Der Fall landete schließlich vor dem EuGH.

Die Kernaussagen des Gerichts

Der EuGH stellt zunächst klar, dass Betreiber von Online-Marktplätzen als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten, wenn sie Einfluss auf die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Plattform die Daten nicht nur passiv speichert, sondern aktiv für eigene kommerzielle Zwecke nutzt. Damit unterliegen Plattformbetreiber den umfassenden Pflichten der DSGVO.

Besonders brisant ist die Frage nach sensiblen Daten im Sinne von Artikel 9 DSGVO, also Daten, die Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung oder das Sexualleben zulassen. Der EuGH betont, dass Plattformbetreiber vor der Veröffentlichung solcher Inhalte besondere Prüfpflichten haben. Sie müssen sicherstellen, dass die Identität des Inserenten überprüft wird und dass entweder die betroffene Person selbst handelt oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Fehlt diese Prüfung, ist die Veröffentlichung rechtswidrig.

Darüber hinaus verpflichtet das Urteil die Betreiber zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Weiterverbreitung sensibler Daten zu verhindern. Das bedeutet: Es reicht nicht aus, eine Anzeige nach einem Hinweis zu löschen. Vielmehr müssen Plattformen aktiv dafür sorgen, dass die Inhalte nicht kopiert und auf anderen Seiten verbreitet werden. Hier greift der Grundsatz „Privacy by Design und by Default“, der bereits bei der Konzeption von Plattformen berücksichtigt werden muss.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie, die für Hosting-Dienste gelten, schützen nicht vor datenschutzrechtlicher Verantwortung. Mit anderen Worten: Auch wenn Plattformbetreiber grundsätzlich nicht für fremde Inhalte haften, entbindet sie das nicht von ihren Pflichten nach der DSGVO.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für Betreiber von Online-Marktplätzen bedeutet das Urteil eine deutliche Verschärfung der Anforderungen. Sie müssen Prozesse zur Identitätsprüfung implementieren, wenn Anzeigen sensible Daten enthalten könnten. Außerdem sind technische Schutzmaßnahmen erforderlich, um die unautorisierte Weiterverbreitung solcher Daten zu verhindern. Dies kann beispielsweise durch Wasserzeichen, Sperrmechanismen oder spezielle Monitoring-Systeme erfolgen. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und internen Abläufe müssen angepasst werden, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Fazit

Das EuGH-Urteil ist ein Meilenstein für den Datenschutz im digitalen Raum. Es stärkt die Rechte der Betroffenen und zwingt Plattformbetreiber, ihre Verantwortung ernst zu nehmen. Wirtschaftliche Interessen treten hinter dem Grundrecht auf Datenschutz zurück. Für die Praxis bedeutet das: Wer eine Plattform betreibt, muss Datenschutz nicht nur als rechtliche Pflicht, sondern als integralen Bestandteil seines Geschäftsmodells verstehen.


Frage an die Leser: Wie können Plattformen die geforderte Identitätsprüfung umsetzen, ohne die Nutzerfreundlichkeit massiv einzuschränken? Diskutieren Sie mit uns in den Kommentaren!