Europäische Datenschutzbehörden haben 2024 erhebliche Bußgelder ausgesprochen. Im Anhang haben wir die fünf höchsten aufgeführt:

  1. Meta Platforms Ireland Limited:
    • Bußgeld: 251 Millionen Euro
    • Grund: Verspätete Meldung von Datenschutzverletzungen und unzureichende Sicherheitsmaßnahmen, wodurch Daten von 29 Millionen Nutzern betroffen waren.
  2. Uber (Niederlande):
    • Bußgeld: 290 Millionen Euro
    • Grund: Unzulässige Datenübermittlungen europäischer Fahrer in die USA ohne angemessene Schutzmaßnahmen nach dem Wegfall des EU-US Privacy Shields.
  3. LinkedIn Ireland:
    • Bußgeld: 310 Millionen Euro
    • Grund: Verarbeitung personenbezogener Daten für Verhaltensanalysen und zielgerichtete Werbung ohne ausreichende Rechtsgrundlage.
  4. Clearview AI (Niederlande):
    • Bußgeld: 30,5 Millionen Euro
    • Grund: Verstoß gegen Transparenz- und Rechtmäßigkeitsgebote bei der Verarbeitung biometrischer Daten ohne Einwilligung sowie Missachtung von Auskunftsrechten betroffener Personen.
  5. The Phone House Spain, S.L.:
    • Bußgeld: 6,5 Millionen Euro
    • Grund: Datenleck durch Ransomware-Angriff, der sensible personenbezogene Daten von 13 Millionen Personen betraf, und mangelhafte Sicherheitsmaßnahmen.

Im Jahr 2024 wurden auch in Deutschland mehrere bedeutende Bußgelder wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt. Hier sind die fünf höchsten Strafen:

  1. Unternehmen: Unbekannt
    • Bußgeld: 294.000 Euro
    • Grund: Verstoß gegen den Beschäftigtendatenschutz; unnötig lange Speicherung von Personaldaten und überbordendes Personalauswahlverfahren mit Abfrage von Gesundheitsdaten. 
  2. Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
    • Bußgeld: 250.000 Euro
    • Grund: Durchführung von Werbeanrufen ohne Einwilligung der Betroffenen. 
  3. Delivery Hero SE
    • Bußgeld: 195.407 Euro
    • Grund: Versenden unerwünschter Werbemails, unterlassene Löschung inaktiver Accounts und verschleppte Auskunftsverfahren. 
  4. Mobilcom Debitel
    • Bußgeld: 145.000 Euro
    • Grund: Durchführung von Werbeanrufen ohne Einwilligung der Betroffenen und Missachtung von Widerrufen. 
  5. E Wie Einfach GmbH
    • Bußgeld: 140.000 Euro
    • Grund: Durchführung von Werbeanrufen ohne Einwilligung der Betroffenen.